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Benötige ich eine Genehmigung für die Aufstellung auf dem Gehweg?

Die Aufstellung eines Kundenstoppers auf öffentlichem Grund ist grundsätzlich genehmigungspflichtig, weil es sich um eine Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraums handelt. Die Details unterscheiden sich aber je nach Land und sogar Gemeinde. Unser Tipp: Fragen Sie auf Ihrer Gemeide bzw. dem Magistrat nach. 

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